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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung, Segelkurs oder Törn erfolgt schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder durch Buchung auf der Internetseite der Segelschule Rothsee GmbH). Bei elektronischer Buchung bestätigt die Segelschule Rothsee GmbH den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich noch nicht die Annahme des Buchungsauftrages dar. Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der Segelschule Rothsee GmbH wird mit dem Eingang der Anzahlung/Zahlung verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist der Rechnungsbetrag als Zahlung auf das angegebene Konto innerhalb der Zahlungsfrist zu überweisen. Bei Erfolgt die Anmeldung später, so ist mit der Anmeldung der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen. Der Gesamtbetrag wird bis auf eine Bearbeitungsgebühr von € 45,- zurückerstattet, wenn die Kursteilnahme aus einem wichtigen, nachweisbaren Grund bis vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich abgesagt wird. Erfolgt die Absage später, kann als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen die Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrages als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden. Der genannte pauschalierte Schadensersatzbeitrag entfällt oder ermäßigt sich, wenn für den zurücktretenden Teilnehmer ein entsprechend qualifizierter Ersatzteilnehmer an dem Kurs teilnimmt, der die volle Kursgebühr entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn der zurückgetretene Teilnehmer eine Umbuchung auf einen entsprechenden Kurs zu einem anderen Termin vornimmt. Wird die Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor oder bei Beginn des Kurses zurückgezogen, so behält die Segelschule Rothsee seinen Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag.

3. Mindestteilnehmerzahl

Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, behält sich die Segelschule Rothsee GmbH das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt.

4. Prüfungen

Die Prüfungen werden entweder durch die Segelschule Rothsee GmbH, ihre Beauftragten oder durch den Teilnehmer selbst bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen alle Prüfungsunterlagen und die Prüfungsgebühr beim Prüfungsausschuss spätestens 14 Tage vor der Prüfung eingegangen sein. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die Segelschule Rothsee GmbH keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich.

5. Rücktritte von Prüfungen

Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kandidat gilt als “nicht erschienen” und die Prüfungsgebühren verfallen.

6. Persönliche Fitness

Teilnehmer am gesamten Programm der Segelschule Rothsee GmbH, insbesondere dem Kursprogramm, Incentives und Törns erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser ohne Schwimmhilfe schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

7. Weisungsbefugnis

Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.

8. Verpflichtungen des Teilnehmers

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Schiffe, das Inventar auf und unter Deck, die Räumlichkeiten der Segelschule Rothsee GmbH und dessen Einrichtungsgegenstände, sowie sonstige für den Törn oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellte Gegenstände pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den während des Törns oder bei Veranstaltungen durch sein Verschulden entstandenen Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen an den Veranstaltungen der Segelschule Rothsee GmbH auf eigene Gefahr unter Verzicht auf die Geltendmachung jedweder Haftpflichtansprüche teil. Die Segelschule Rothsee GmbH übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Veranstaltungen aus Witterungsgründen, höherer Gewalt oder wegen Lehrerausfall infolge Krankheit oder anderer unvermeidlicher Gründe, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen durch Flaute, Sturm oder für nicht von der Schule abhängige Terminverzögerungen bzw. Terminverschiebungen von Prüfungen. Die Anmeldung zur Prüfung und die damit zusammenhängenden Leistungen werden vom der Segelschule Rothsee GmbH ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Die Schule haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung an Kleidung und sonstigen Sachen.

10. Zusätzliche Absprachen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sind grundsätzlich unverbindlich und im Zweifel unwirksam. Zur Änderung der Schriftformklausel ist die Schriftform notwendig.

11. Die Segelschule Rothsee nutzt für die Buchung

Veranstaltungsbutler

Webbee GmbH

Scharfe Lanke 109-131

13595 Berlin

Telefon: +49 176 326 30391

E-Mail: service@veranstaltungsbutler.de

Geschäftsführung: Tobias Anhalt

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 192759 B

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE31/6038/193

12. Recht am Bild

Durch die Anmeldung willige ich ein, dass die Segelschule Rothsee GmbH Bilder von den Kursen/Veranstaltungen auf der Website der Segelschule Rothsee GmbH oder sonstigen Publikationen (z. B. Flyer, Werbeanzeigen, etc.) veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Segelschule Rothsee GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Geschäftssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Segelschule Rothsee GmbH vereinbart.

Zusätzliche Bedingungen für Törns

1. Gebühren

Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung von fällig. Der Rest ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.

2. Bordkasse

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

3. Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die Segelschule Rothsee GmbH zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der Segelschule Rothsee GmbH besteht nicht.

4. Bei Ausfall des Törns

Die Segelschule Rothsee GmbH ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

5. Risikogemeinschaft

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution. Dies dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder von der Segelschule Rothsee GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

6. Törnroute

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

7. Zeitplan

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die Segelschule Rothsee GmbH keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

8. Reiserücktrittsversicherung

Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von der Segelschule Rothsee GmbH akzeptiert werden muss und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann die Segelschule Rothsee GmbH den übrigen Törnteilnehmern garantieren, dass ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

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